Die Stiftung Pfarrer Gütlinger Verhandlungen Der Vertrag
1962
Pfarrer Gütlinger schlägt nach Rückspache mit Bürgermeister Ferdinand Riegler den Schwestern vor, im bestehenden Armenhaus nur ein Kurmittelhaus
zu errichten. Dazu will er die ganze Stiftung zur Verfügung stellen.
Im März findet eine Besprechung zwischen dem Kuratorium der Stiftung und den
Schwestern statt. Es folgen Verhandlungen bezüglich der benötigten
Wassermenge. Am 23. Oktober kommt Dr. Bertsch von der Stiftungsbehörde zu
einer Besprechung mit dem Kuratorium in die Pfarrkanzlei. Er schlägt die
Auflösung der Stiftung und die Übertragung des Stiftungsvermögens an die
Kongregation vor.
1963
Die Gemeinde erklärt sich bereit 100.000 S für die Wasserversorgung zur
Verfügung zu stellen. Der Obmann der Wassergenossenschaft Kreuzen Karl Maschik sorgt für die Bereitstellung der benötigten Wassermenge.
Die Generaloberin besichtigt das Altersheim und findet es für einen
Kurbetrieb nicht geeignet .
Daraufhin bietet ihr der Pfarrer ein Pfarrgrundstück nördlich des Ortes an.
Die Generaloberin ist von der herrlichen Lage begeistert und nimmt das
Angebot an. Bei der anschließenden Besprechung im Pfarrhof werden die ersten
Vereinbarungen bezüglich Wasserversorgung, Stromversorgung und Straßenbau
getroffen. Das Kuratorium und der Pfarrgemeinderat und die Gemeinde erklären
sich mit den Grundstücktransaktionen einverstanden. Pfarrer Gütlinger
bespricht mit Bezirkshauptmann Dr. Endrich die Stiftungsauflösung und die
Beendigung des Vertrages mit dem Bezirksfürsorgeverband. Er beauftragt
Rechtsanwalt Dr. Alfred Haslinger, Linz, mit der Vertragserstellung und
Durchführung. Die Schwestern übertragen die Planung des Kurhauses den
Architekten Josef Linecker und Friedrich Wierer aus Mattighofen.
1964
Im Jänner sendet Dr. Haslinger einen Vertragsentwurf an alle
Verhandlungspartner. Am 23. März findet im Pfarrsaal ein Informationsabend
für die Kreuzner Bevölkerung statt. Die Gemeinde installiert einen
Aktionsausschuss, der sich mit den Belangen des Bauvorhabens beschäftigt. Im
Juli kommt Generaloberin Pertlwieser mit Schwester Ancilla und
Volksbankdirektor Englisch zu einer Besprechung der
Finanzierungsfragen nach Kreuzen.
Im August wird vom Generalkapitel der Kongregation Sr. Reinhilde Pilz zur neuen Generaloberin gewählt.
Der 22.Oktober 1964 bringt eine böse Überraschung. In einer ortspolizeilichen Verfügung wird mitgeteilt, dass das Wasser "für Trinkwasser und zu menschlichem Genuss nicht geeignet" sei. Durch Sanierung des Quellgebietes und Chlorbeigabe wird die Reinheit des Wassers aber wiederhergestellt, sodass das Kurprojekt nicht gefährdet ist.