Die Stiftung Pfarrer Gütlinger Verhandlungen Vertrag
Im Jahre 1565 rief Ferdinand Hellfried von Meggau, Besitzer der Herrschaft Greinburg und Kreuzen, diese wohltätige Stiftung ins Leben, um armen, kranken und arbeitsunfähigen Menschen Wohnung, Verpflegung und Betreuung im Krankheitsfalle zu gewährleisten. Die Stiftung war vorerst auf 8 männliche Personen beschränkt. Sein Sohn, Leonhard Hellfried von Meggau, verbesserte 1641 die Stiftung um 180 Gulden jährlich. Im Jahre 1761 übernahm Graf Norbert Anton von Salaburg die Stiftung, erweiterte sie um die Aufnahme von 8 weiblichen bedürftigen Untertanen und erneuerte die Stiftung mit Brief und Siegel. Aus dem Stiftungsbrief ist zu entnehmen, dass 16 Pfründner 90 Metzen Korn, 20 Metzen Hafer, 4 Metzen Weizen, 3 Metzen Gerste, 40 Klafter weiche Scheiter, 16 Paar Strümpfe, Hemden und Schuhe, täglich ein halbes Pfund Fleisch und an Festtagen Wein zu erhalten hatten.
Die Stiftung wurde damals aus den Renten der Herrschaft Kreuzen erhalten.
1858 löste
Herzog Ernst II. von Sachsen Coburg Gotha diese Last mit einer
Grundentlastungsobligation von 24000 Gulden ab und übergab das Spital mit den
Pfründen und allen Grundstücken der Pfarrgemeinde Kreuzen.
Von diesem Zeitpunkt an wurde die Stiftung dem Stiftungsbrief gemäß von einem
Kuratorium, bestehend aus dem jeweiligen Pfarrer, dem jeweiligen
Gemeindevorsteher und zwei Vertrauensmännern, die vom Ausschuss der Ortsgemeinde
Kreuzen für die Zeitdauer von drei Jahren aus der Bürgerschaft des Marktes zu
wählen waren, verwaltet.
Der Stiftungsbrief "Das Spital Kreuzen" ist in einer Abschrift erhalten und wurde am 16. Oktober 1895 vom damaligen Kuratorium beglaubigt.
Am 3. September 1903 übernahmen die „Schwestern des III. Ordens Unserer
Lieben Frau vom Berge Karmel“ (1961 wurde der Orden in „Marienschwestern vom Karmel“ umbenannt.) die Betreuung der Menschen im sogenannten Armenhaus und
sorgten in wohltätiger Weise jahrzehntelang für die ihnen anvertrauten
Insassen.
Im Zuge des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938
wurde die Stiftung aufgelöst und verlor damit auch ihr gesamtes Vermögen.
Das Armenhaus wurde jedoch auch in der Kriegszeit von den Schwestern
weitergeführt.
Mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 13.04.1956 wurde die
Stiftung in ihrer Rechtspersönlichkeit wiederhergestellt und bekam ihr
Liegenschaftsvermögen zurück.
Da die Mittel der Stiftung auf die Dauer aber nicht ausreichten 16 Personen
kostenlos Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Betreuung zu bieten, schloss
die Stiftung am 29.09.1958 mit dem Bezirksfürsorgeverband Perg ein
Übereinkommen auf die Dauer von 15 Jahren, nach welchem der Fürsorgeverband
im Bürgerspital Kreuzen pflegebedürftige Personen unterbringen durfte. Damit
ging auch die Führung des Armenhauses auf den Bezirksfürsorgeverband über.
Mit dem Vertrag vom 10. April 1965, der den Bau der Kneipp-Kur- und
Erholungsanstalt der Marienschwestern vom Karmel in Kreuzen betraf, wurde
die Auflösung der Stiftung notwendig. Am 17. Oktober 1966 wurde das
Übereinkommen mit dem Bezirksfürsorgeverband Perg gekündigt und ein Antrag
auf Auflösung der Stiftung an die oberösterreichische Landesregierung
gestellt. Am 6. Dezember 1966 erfolgte die Auflösung der Stiftung mit
Bescheid.